Den passenden Auftrag wählen

Hypothekengutachten oder Wertermittlung für den Verkauf: Was brauchen Sie?

Eine Wertermittlung für den Verkauf kann Ihnen helfen, einen Angebotspreis festzulegen. Soll die Immobilie als Sicherheit für eine Hypothek dienen, benötigen Sie ein Gutachten mit diesem Zweck. Eine kommerzielle Preiseinschätzung ersetzt kein Hypothekengutachten.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur „Was ist mein Haus wert?“, sondern auch „Wofür benötige ich diesen Wert?“. Wenn Sie das vor der Beauftragung klären, lässt sich der Leistungsumfang festlegen. So vermeiden Sie, für ein Dokument zu bezahlen, das Ihren Bedarf nicht erfüllt.

Der Unterschied auf einen Blick

Wertermittlung für den Verkauf

Ziel
Eine Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und Preisverhandlungen.
Umfang
Analyse, Besichtigung und Bericht entsprechend dem vereinbarten Auftrag.
Ergebnis
Eine begründete Werteinschätzung, keine Garantie für einen Verkaufspreis.
Bei diesem Angebot
Fachliche Immobilienbewertung durch Sebastián Arana.

Hypothekengutachten

Ziel
Bewertung der Immobilie, die als Sicherheit dienen soll.
Umfang
Prüfungen und Gutachten nach den Anforderungen der Hypothekenbewertung.
Ergebnis
Ein Bewertungsgutachten, keine Finanzierungszusage.
Bei diesem Angebot
Besichtigung und Vorbereitung des Gutachtens durch Sebastián; Prüfung und Ausstellung über eine zugelassene Bewertungsgesellschaft.

Die spanischen Vorschriften knüpfen die Bewertungsmethode an den Zweck des Auftrags. Ein Hypothekengutachten ist deshalb keine kommerzielle Schätzung, die lediglich einen zusätzlichen Stempel erhält. Orden ECO/805/2003, Artikel 3.

Sie möchten verkaufen? Beginnen Sie mit Ihrer Entscheidung

Eine Wertermittlung kann helfen, einen Angebotspreis festzulegen, ein erhaltenes Kaufangebot einzuschätzen oder die eigenen Erwartungen vor dem Vermarktungsauftrag zu überprüfen.

Fragen Sie nach dem Umfang: Ist eine Besichtigung vorgesehen? Welche Unterlagen werden geprüft? Erhalten Sie einen Bericht, der das Ergebnis erläutert? Nicht jede als „Bewertung“ angebotene Einschätzung umfasst dieselben Leistungen.

Klären Sie außerdem, was zum Verkauf gehört: Wohnung oder Haus, Garage, Abstellraum und weitere Nebenflächen. Nennen Sie Ihnen bekannte Umbauten oder Erweiterungen und stellen Sie vorhandene Unterlagen bereit. Eine unvollständige Beschreibung erschwert den Vergleich mit tatsächlich ähnlichen Immobilien.

In Málaga, an der Costa del Sol und im Guadalhorce-Tal ist die Angabe der Gemeinde ein Anfang, aber noch keine ausreichende Beschreibung. Ergänzen Sie die Art der Immobilie, ihre Lage und den Anlass der Bewertung.

Sie benötigen eine Hypothek? Sagen Sie es von Anfang an

Nach spanischem Recht muss eine als Sicherheit eingebrachte Immobilie vor Abschluss des Darlehensvertrags angemessen bewertet werden: unabhängig vom Kreditgeber und nach den geltenden Vorschriften. Ley 5/2019, Artikel 13.

Ich besichtige die Immobilie und bereite das technische Gutachten vor. Das Hypothekengutachten wird von einer durch die Banco de España zugelassenen Bewertungsgesellschaft geprüft und ausgestellt. Welche Gesellschaft beteiligt ist, erfahren Sie vor der Beauftragung.

Zum Auftrag gehören Prüfungen der Immobilie und ihrer Unterlagen. Bei Abweichungen zwischen Grundbuch, Kataster und den Feststellungen vor Ort kann nicht automatisch die günstigste Angabe übernommen werden. Orden ECO/805/2003, Artikel 7 und 8.

Drei Fragen vor der Beauftragung

Garantiert ein hoher Schätzwert, dass ich die Hypothek bekomme?

Nein. Die Bank prüft auch Ihre Zahlungsfähigkeit und wendet ihre Risikorichtlinien an. Ein bestimmter Immobilienwert garantiert keinen bestimmten Finanzierungsbetrag. Die Banco de España unterscheidet zwischen der Bewertung der Sicherheit und der Kreditvergabe.

Kann ich ein bereits vorhandenes Gutachten vorlegen?

Kreditinstitute müssen ein vom Kunden vorgelegtes Gutachten akzeptieren, wenn es die gesetzlichen Anforderungen an Zulassung und Gültigkeit erfüllt. Sie dürfen es prüfen, diese Prüfung dem Kunden jedoch nicht in Rechnung stellen. Daraus entsteht keine Pflicht zur Kreditvergabe. Legen Sie ein vorhandenes Gutachten vor, damit Zweck und Datum geprüft werden können, bevor Sie ein weiteres beauftragen. Ley 2/1981, Artikel tercero bis I.

Sollte ich das Gutachten möglichst früh beauftragen?

Nicht immer. Wenn Sie auf eine Finanzierung angewiesen sind, klären Sie zunächst mit der Bank, ob diese grundsätzlich möglich ist. Nach den Empfehlungen der Banco de España sollten die maßgeblichen Faktoren einschließlich der Zahlungsfähigkeit geprüft werden, bevor dem Kunden Bewertungskosten entstehen.

Außerdem verlieren Gutachten nach der Orden ECO sechs Monate nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit. Stimmen Sie die Beauftragung deshalb mit dem geplanten Vorhaben ab. Orden ECO/805/2003, Artikel 62.

So bereiten Sie den Auftrag ohne doppelte Arbeit vor

Eigentümer, Käufer und Makler können zunächst vier Punkte abstimmen:

  1. Zweck: verkaufen, eine Kaufentscheidung prüfen oder eine Finanzierung beantragen.
  2. Immobilie und Nebenflächen: Welche Einheiten soll die Bewertung umfassen?
  3. Zugang: Wer ermöglicht die Besichtigung und wann ist diese möglich?
  4. Unterlagen und Termine: Was liegt bereits vor und welchen Zeitrahmen erfordert das Vorhaben?

Wenn eine Agentur beteiligt ist, finden Sie hier mein Angebot für Immobilienmakler.

Sie sind sich noch unsicher, was Sie benötigen?

Nennen Sie die Gemeinde, die Art der Immobilie und den Bewertungszweck. Vor der Beauftragung klären wir Leistungsumfang, Unterlagen, Preis und Zeitrahmen.

Mein Vorhaben anfragen

Quellen und Geltungsbereich

Der Ratgeber bezieht sich auf Immobilien in Spanien. Die folgenden spanischen Originalquellen liegen der Fassung vom 14. Oktober 2026 zugrunde:

Allgemeine Informationen: Der genaue Leistungsumfang und die Anforderungen werden für jede Immobilie und jeden Bewertungszweck gesondert geprüft. Dies ist kein Finanzierungsangebot.

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